Produktsicherheitsverordnung (GPSR) ab 13 Dezember 2024

01. Dez 2024

Ab dem 13. Dezember 2024 müssen alle Online-Angebote in der EU folgende Informationen enthalten:

  • Name des Herstellers
  • Registrierter Handelsname oder Marke
  • Postanschrift
  • Elektronische Kontaktadresse (E-Mail oder Website-URL)

Für Hersteller ohne Betriebsstätte in der EU sind Online-Händler zudem verpflichtet, die Kontaktdaten einer verantwortlichen Person gemäß der EU-Verordnung 2019/1020 anzugeben.

Die Regelungen zur Produktsicherheit betreffen:

  • Hersteller: Unternehmen, die Produkte entwerfen oder herstellen.
  • Bevollmächtigte: Personen, die für Hersteller handeln.
  • Einführer: Unternehmen, die Produkte aus Drittländern importieren.
  • Händler: Verkäufer von Produkten.
  • Fulfilment-Dienstleister: Anbieter von Lagerung und Versanddienstleistungen.

Online-Händler sollten sich daher rechtzeitig auf diese Änderungen vorbereiten.

Für weitere Informationen oder Unterstützung bei der Umsetzung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Händlerbund: Änderungen im Datenschutzrecht ab 14.05.2024

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