Produktsicherheitsverordnung (GPSR) ab 13 Dezember 2024
01. Dez 2024
Ab dem 13. Dezember 2024 müssen alle Online-Angebote in der EU folgende Informationen enthalten:
- Name des Herstellers
- Registrierter Handelsname oder Marke
- Postanschrift
- Elektronische Kontaktadresse (E-Mail oder Website-URL)
Für Hersteller ohne Betriebsstätte in der EU sind Online-Händler zudem verpflichtet, die Kontaktdaten einer verantwortlichen Person gemäß der EU-Verordnung 2019/1020 anzugeben.
Die Regelungen zur Produktsicherheit betreffen:
- Hersteller: Unternehmen, die Produkte entwerfen oder herstellen.
- Bevollmächtigte: Personen, die für Hersteller handeln.
- Einführer: Unternehmen, die Produkte aus Drittländern importieren.
- Händler: Verkäufer von Produkten.
- Fulfilment-Dienstleister: Anbieter von Lagerung und Versanddienstleistungen.
Online-Händler sollten sich daher rechtzeitig auf diese Änderungen vorbereiten.
Für weitere Informationen oder Unterstützung bei der Umsetzung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

