Update für Online Händler: Widerrufbutton beschlossen

09. Feb 2026

Pflicht zur Widerrufs-Schaltfläche ab 19. Juni 2026 für B2C-Onlineshops

Ab dem 19. Juni 2026 müssen Verbraucher:innen ihren Widerruf über eine klar gekennzeichnete, ständig verfügbare Schaltfläche direkt auf der Online-Benutzeroberfläche erklären können. Er soll die bestehenden Regelungen ergänzen und wird für nahezu alle B2C-Shops relevant werden.

Widerrufsbutton

Widerrufsbutton wird Pflicht ab Juni 2026

Ab dem 19. Juni 2026 müssen Online-Händler ihren Kunden eine leicht auffindbare Schaltfläche für den Widerruf von Verträgen bereitstellen. Der Bundesrat hat das Gesetz am 30. Januar 2026 beschlossen, das mehrere EU-Richtlinien in nationales Recht umsetzt.​

Hauptänderungen für Online-Shops

Die neue Regelung verpflichtet nahezu alle B2C-Shops, eine klar gekennzeichnete und ständig verfügbare Widerrufsfunktion direkt auf ihrer Benutzeroberfläche anzubieten. Ziel ist es, den Widerruf genauso einfach zu gestalten wie den Kaufprozess selbst.​

Weitere Neuerungen

Finanzdienstleister müssen ihre Produkte und Risiken künftig ohne juristische Fachbegriffe verständlich erklären und eine persönliche Kontaktmöglichkeit anbieten. Die Widerrufsfrist bei Finanzverträgen wird auf maximal 12 Monate und 14 Tage begrenzt, sofern korrekt über das Widerrufsrecht informiert wurde. Außerdem erhalten Patienten das Recht auf eine kostenlose Kopie ihrer Behandlungsakte.​


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