27. Jun 2024
SelectLine und e-Rechnung Pflichten ab 01.01.2025
ViDA Initiative der EU mit Plan eines elektronischen Meldesystems (Umsatzsteuer), 2028? » 2032
Erwartete Vorteile:
Ab 01.01.2025 Unterscheidung zwischen e-Rechnung und sonstige Rechnungen
Sonstige Rechnung = z.B. Papierrechnung, PDF-Rechnung
E-Rechnung = Rechnung die in strukturiertem elektronischen Format (CEN-Norm EN 16931) ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und elektronische Bearbeitung ermöglicht
Beispiele hierfür XRechnung (öffentliches Auftragswesen) und ZUGFeRD (siehe nächste Seite)
ZUGFeRD - Zentraler User Guide des Forums elektronischer Rechnung Deutschlands
Kombination aus PDF-Datei in nicht veränderbarer Form und XML-Datei
Sicherstellung, dass die Rechnung sowohl für Menschen als auch für
IT-Systeme lesbar
Wer ist betroffen?
Es gibt eine grundsätzliche Verpflichtung zur Ausstellung einer e-Rechnung
ABER: Ausnahmeregelungen aufgrund des zu erwartenden Umsetzungsaufwandes
Bis Ende 2026 dürfen Rechnungsausteller für die in den Jahren 2025 und 2026 ausgeführten B2B-Umsätze weiterhin sonstige Rechnungen versenden.
** Hierfür ist aber, wie bisher, die Zustimmung d. RE erforderlich
ABER
Ab jetzt Vorrang der e-Rechnung!
Deshalb:
Der Empfang und die Verarbeitung einer e-Rechnung im B2B-Geschäftsverkehr ist ohne vorherige Zustimmung ab 01.01.2025 zu ermöglichen
Update verfügbar ab Herbst 2024 für alle SelectLine WAWI Ausprägungen
Was bekommen alle Anwender im Herbst 2024?