SelectLine: E-Rechnung – jetzt Handlungsbedarf prüfen
19. Aug 2026

Die nächste Stufe der E-Rechnungspflicht rückt näher – und betrifft diesmal die Ausgangsseite. Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Umsatz im Jahr 2026 müssen ihre inländischen B2B-Ausgangsrechnungen ab dem 01.01.2027 als E-Rechnung ausstellen. Was das für Sie bedeutet und wo Sie jetzt prüfen sollten, lesen Sie hier.
Ab dem 01.01.2027 gilt die Ausstellungspflicht für alle Unternehmen, deren Gesamtumsatz im Vorjahr (2026) über 800.000 Euro liegt. Für Unternehmen darunter greift die Pflicht erst ab dem 01.01.2028. Maßgeblich ist der steuerbare Inlandsumsatz ohne Umsatzsteuer nach § 19 UStG.
Ab 2027 sind für inländische B2B-Rechnungen nur noch strukturierte E-Rechnungen nach dem europäischen Standard EN 16931 zulässig, zum Beispiel XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2.0.1. Papier-Rechnungen und einfache PDFs ohne eingebettete XML-Daten sind dann für betroffene Unternehmen im B2B-Geschäft nicht mehr zulässig.
Was sollten Sie jetzt prüfen?
- Liegt Ihr Umsatz 2026 voraussichtlich über 800.000 Euro? Dann trifft Sie die Pflicht bereits ab 2027.
- Ist Ihr aktueller Rechnungsprozess (ERP, E-Mail-Versand, Archivierung) bereits auf EN-16931-konforme E-Rechnungen vorbereitet?
- Sind Ihre Kundenstammdaten vollständig und korrekt gepflegt, insbesondere für die elektronische Belegzustellung?
- BD-konform für strukturierte E-Rechnungen eingerichtet?
Für Sie heißt das: frühzeitig prüfen, ob Sie unter die Regelung fallen und welche Anpassungen nötig sind, bevor kurzfristiger Handlungsdruck entsteht. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unser Team.
