Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für Arbeitgeber

14. Sep 2022

Seit 13. September 2022 ist es fix und vom Bundesarbeitsgericht bestätigt: ALLE Arbeitgeber sind nach §3 Abs 2 Nr 1 ArbSchG verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit systematisch erfasst werden kann.

Die Bundesregierung plant schon länger, das Arbeitszeitgesetz zu überprüfen. Nun ist das Bundesarbeitsgericht ihr zuvor gekommen: Arbeitszeit MUSS erfasst werden.

Es war ein Urteil aus 2019, das viele nicht mehr auf dem Radar hatten. Der EuGH entschied: Arbeitgeber müssen ihren Mitarbeitenden "ein objektives, verlässliches und zugängliches System" anbieten, um ihre Arbeitszeit zu messen. Seit 3 Jahren wird also in Deutschland gerätselt, wie diese Entscheidung genau umgesetzt werden muss und auch im Koalitionsvertrag ist das Thema beschrieben.

Laut Bundesarbeitsgericht ist die Verpflichtung aus der EuGH-Entscheidung und der Interpretation deutscher Regelungen bereits entstanden und gilt eigentlich unmittelbar.

Der Gesetzgeber ist durch die heutige Entscheidung in großen Zugzwang geraten und das Thema wird auf der politischen Agenda steil nach oben rücken.

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