Neue KI-Kennzeichnungspflicht

19. Aug 2026

Seit dem 2. August 2026 gelten in der EU neue Transparenzpflichten nach Art. 50 der KI-Verordnung. Bestimmte KI-generierte Inhalte wie Deepfakes, KI-Chatbots oder öffentlichkeitsrelevante Texte müssen jetzt sichtbar als KI-Inhalt gekennzeichnet werden. Was das für Ihren Shop bedeutet, lesen Sie hier.

Was ist kennzeichnungspflichtig?

Betroffen sind vor allem:

  • Deepfakes: fotorealistische KI-Bilder, -Videos oder -Audio, die reale Personen, Orte oder Ereignisse täuschend echt darstellen
  • KI-Chatbots: Nutzer müssen erkennen können, dass sie mit einer KI kommunizieren
  • KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse, aber nur, wenn keine menschliche redaktionelle Prüfung stattfindet

Produktbeschreibungen, Werbetexte oder mit KI unterstützte Übersetzungen sind in der Regel nicht kennzeichnungspflichtig, solange sie redaktionell geprüft werden.

Was bedeutet das für Ihren Shop?
  • Betreiben Sie einen KI-Chatbot im Kundenservice? Dann muss dieser sich als KI zu erkennen geben, zum Beispiel im Welcome-Message oder direkt am Chat-Fenster.
  • Nutzen Sie KI-generierte Produktbilder in realistischer Umgebung? Prüfen Sie, ob es sich um einen Deepfake handelt. In diesem Fall kann ein sichtbarer Hinweis direkt am Bild erforderlich sein.vlarom
  • Erstellen Sie Blog- oder Ratgebertexte mit KI-Vorlage? Bei menschlicher Prüfung und redaktioneller Verantwortung ist in der Regel keine Kennzeichnung nötig.
Wann ersetzt menschliche Prüfung die Kennzeichnung?

Bei Texten gilt: Die Pflicht zur KI-Kennzeichnung entfällt, wenn ein Mensch den Inhalt redaktionell prüft und die Verantwortung dafür übernimmt. Ein Text, den ein Mensch geprüft oder redaktionell freigegeben hat, muss in der Regel nicht als KI-Inhalt gekennzeichnet werden.

Allerdings reicht dafür nicht nur ein kurzer Blick auf Tippfehler. Erforderlich ist eine inhaltliche Prüfung auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Ausgewogenheit, bei der eine konkrete Person die redaktionelle Verantwortung trägt. Diese Verantwortung sollte im Zweifel auch nachvollziehbar dokumentiert sein, zum Beispiel über einen Freigabe-Workflow im CMS.

Wichtig: Diese Ausnahme gilt nur für Texte. Bei Deepfakes (KI-Bilder, -Videos, -Audio) und bei Chatbots gibt es eigene Regeln, die nicht durch redaktionelle Prüfung ersetzt werden.

Wie kennzeichnen?

Die Kennzeichnung muss klar, verständlich und rechtzeitig erfolgen - also nicht versteckt in AGB oder Impressum. Beispiele:

  • "Dieses Bild wurde mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt."
  • "Du kommunizierst mit einem KI-gestützten Assistenten"
  • "Die dargestellte Person ist ein virtueller, KI-generierter Avatar"

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