01. Mai 2024
Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ist am 14.05.2024 in Kraft getreten
die Regeln hat des Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetzes (TTDSG) ins Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutzgesetz (TDDDG) überführt.
Als Reaktion auf die Änderungen im TDDDG müssen Sie Ihre Datenschutzerklärung aktualisieren, um sicherzustellen, dass Sie den neuesten Anforderungen entsprechen. Dies gilt für Online-Shops, Präsentationsseiten ohne Verkauf, Foren und Blogs.
Verkaufsplattformen wie eBay und Amazon etc. sind nicht von der Änderung betroffen.
Für Kunden mit Rechtstexte-Plugin: Die Aktualisierung wird automatisch durchgeführt, keine manuelle Aktualisierung erforderlich.
Kunden ohne Rechtstexte-Plugin: Eine manuelle Aktualisierung ist erforderlich..
Das Impressum muss nicht aktualisiert werden, da weder das TMG noch das DDG als Rechtsgrundlage genannt wird.
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