Elektronische Meldung von Kassensystemen bis 31. Juli 2025
13. Mai 2025
Seit dem 1. Januar 2025 steht die elektronische Meldeplattform für elektronische Kassensysteme, EU-Taximeter und Wegstreckenzähler zur Verfügung.
Bestehende Kassen müssen bis spätestens 31. Juli 2025 über das Programm „Mein ELSTER“ und die ERiC-Schnittstelle elektronisch den Finanzbehörden gemeldet werden.
Diese Meldung umfasst alle in einer Betriebsstätte eingesetzten Aufzeichnungssysteme, unabhängig davon, ob sie gekauft, gemietet oder geleast sind. Die Verpflichtung gilt auch für Geräte, die nachgerüstet werden, sowie für die Außerbetriebnahme von Systemen. Die neuen Regelungen tragen dazu bei, die Transparenz und Manipulationssicherheit elektronischer Aufzeichnungssysteme zu verbessern.
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