Neues Barrierefreiheit Gesetz
02. Apr 2025
Ab Juni 2025 greift das neue Gesetz: Wer Barrierefreiheit ignoriert, riskiert Bußgelder, Abmahnungen – und Kundenverlust.
Barrierefreiheit ist ab 28. Juni 2025 kein "Nice-to-have" mehr – sondern Pflicht!
Mit dem neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) müssen viele Unternehmen ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten: Online-Shops, Webseiten, Apps und sogar E-Book-Reader sind betroffen.
Was bedeutet das konkret?
Webseiten müssen vollständig per Tastatur bedienbar und mit Screenreadern kompatibel sein.
Inhalte brauchen klare Struktur, verständliche Sprache und hohe Farbkontraste.
Bilder müssen Alt-Texte haben – "Bild1.jpg" reicht nicht mehr!
Unternehmen müssen eine gut sichtbare Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen.
Wen betrifft das?
Alle, die digitale Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher:innen anbieten – vom kleinen Online-Shop bis hin zu großen Plattformen.
Nur echte Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeitenden und max. 2 Mio. € Umsatz) sind ausgenommen.
Was passiert, wenn ich nichts mache?
Bußgelder und Schadensersatz drohen.
Abmahnungen durch Verbraucherzentralen und Mitbewerber sind möglich.
Reputationsschäden, Kundenverluste – und teure Nachrüstungen werden unvermeidbar.
Kurz gesagt:
Barrierefreiheit wird zur Eintrittskarte in die Zukunft.
Wer jetzt handelt, sichert sich nicht nur rechtlich ab, sondern gewinnt auch neue Kundengruppen und stärkt seine Marke.
Dein nächster Schritt:
Mach eine Ist-Analyse deiner Webseite.
Plane gezielt Anpassungen.
Arbeite mit Experten und teste regelmäßig mit echten Nutzer:innen.
Denn ab dem 28. Juni 2025 zählt nicht mehr, ob du es gut gemeint hast. Sondern ob du es richtig gemacht hast.
