Neues Barrierefreiheit Gesetz

02. Apr 2025

Ab Juni 2025 greift das neue Gesetz: Wer Barrierefreiheit ignoriert, riskiert Bußgelder, Abmahnungen – und Kundenverlust.

Barrierefreiheit ist ab 28. Juni 2025 kein "Nice-to-have" mehr – sondern Pflicht!

Mit dem neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) müssen viele Unternehmen ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten: Online-Shops, Webseiten, Apps und sogar E-Book-Reader sind betroffen.

Was bedeutet das konkret?

  • Webseiten müssen vollständig per Tastatur bedienbar und mit Screenreadern kompatibel sein.

  • Inhalte brauchen klare Struktur, verständliche Sprache und hohe Farbkontraste.

  • Bilder müssen Alt-Texte haben – "Bild1.jpg" reicht nicht mehr!

  • Unternehmen müssen eine gut sichtbare Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen.

Wen betrifft das?
Alle, die digitale Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher:innen anbieten – vom kleinen Online-Shop bis hin zu großen Plattformen.
Nur echte Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeitenden und max. 2 Mio. € Umsatz) sind ausgenommen.

Was passiert, wenn ich nichts mache?

  • Bußgelder und Schadensersatz drohen.

  • Abmahnungen durch Verbraucherzentralen und Mitbewerber sind möglich.

  • Reputationsschäden, Kundenverluste – und teure Nachrüstungen werden unvermeidbar.

Kurz gesagt:
Barrierefreiheit wird zur Eintrittskarte in die Zukunft.
Wer jetzt handelt, sichert sich nicht nur rechtlich ab, sondern gewinnt auch neue Kundengruppen und stärkt seine Marke.

Dein nächster Schritt:

  • Mach eine Ist-Analyse deiner Webseite.

  • Plane gezielt Anpassungen.

  • Arbeite mit Experten und teste regelmäßig mit echten Nutzer:innen.

Denn ab dem 28. Juni 2025 zählt nicht mehr, ob du es gut gemeint hast. Sondern ob du es richtig gemacht hast.

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